Softdrinks: Wichtige Infos

Februar 12, 2025

Die US-amerikanische Food and Drug Administration (FDA) stellt sicher, dass Softdrinks sicher, hygienisch und wahrheitsgetreu gekennzeichnet sind. Die FDA hat für Softdrinks die «Current Good Manufacturing Practices» (CGMP) festgelegt, welche die grundlegenden Schritte beschreiben, die Hersteller und Vertreiber befolgen müssen, um die Sicherheit von Softdrinks zu gewährleisten.

Nur Lebensmittelzusatzstoffe und Farbstoffe, die nach den vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnissen der FDA als sicher gelten, dürfen in Softdrinks verwendet werden. Dazu gehören beispielsweise Zusatzstoffe wie Zitronensäure als Geschmacksverstärker oder Konservierungsmittel oder Karamellfarbe. Auch Materialien, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen – also Materialien, mit denen Softdrinks in Kontakt kommen, wie z. B. Flaschen und Dosen, in denen sie verkauft werden – sind strengen Sicherheitsvorschriften unterworfen.

Die Nährwertkennzeichnung auf Softdrinks enthält in der Regel die Portionsgrösse und die Nährstoffe pro Portion: Kalorien, Gesamtfett, Natrium, Gesamtkohlenhydrate, Zucker (falls vorhanden) und Eiweiss. Wenn eine Angabe zum Nährstoffgehalt, wie z. B. «Sehr natriumarm», auf der Etikette steht, muss der Hersteller zusätzlich den Satz «Keine bedeutende Quelle für ____» hinzufügen, wobei die Lücke mit dem Namen der Nährstoffe ausgefüllt wird, die nur in unbedeutenden Mengen vorhanden sind.

Laut der American Beverage Association trank der durchschnittliche US-Konsument im Jahr 2005 über 54 Gallonen Softdrinks pro Person. Damit waren Softdrinks das beliebteste Getränk in den USA und fast dreimal so beliebt wie Mineralwasser, Milch oder Kaffee.

Weitere Informationen auf der Verpackung von Softdrinks sind:

  • Name und Adresse des Herstellers, Verpackers oder Vertreibers.
  • «Nettoinhalt» oder Menge des Softdrinks im Behälter.
  • Alle Zutaten, aufgelistet in absteigender Reihenfolge ihres Gewichts. Das heisst, die schwerste Zutat wird zuerst und die leichteste Zutat zuletzt aufgeführt. Bei Softdrinks ist die erste Zutat in der Regel kohlensäurehaltiges Wasser.
  • Chemische Konservierungsmittel mit einer Erklärung ihrer Funktion, z. B.: «Konservierungsmittel», «zur Verlangsamung des Verderbs», «Schimmelpilzhemmer», «zum Schutz des Geschmacks», «zur Frischeerhaltung» oder «zur Farberhaltung».

Diät-Softdrinks, die Phenylalanin enthalten, müssen zusätzlich den Satz «PHENYLKETONURIKS: ENTHÄLT PHENYLALANIN» tragen, der für Menschen mit Phenylketonurie bestimmt ist, einer Erbkrankheit, bei der der Körper diese Aminosäure nicht verarbeiten kann. Wenn der Phenylalaninspiegel bei diesen Menschen zu hoch wird, kann dies zu Hirnschäden führen.

Benzol, ein Karzinogen, kann sich in sehr geringen Mengen in einigen Softdrinks bilden, die sowohl Benzoatsalze (die zur Hemmung des Wachstums von Bakterien, Hefen und Schimmelpilzen zugesetzt werden) als auch Ascorbinsäure (Vitamin C) enthalten. Die FDA hat keine Normen für Benzol in Getränken ausser Mineralwasser. Für Mineralwasser hat die FDA den von der US-Umweltschutzbehörde festgelegten Höchstwert von 5 ppb (parts per billion) für Trinkwasser als Qualitätsstandard übernommen.

Die FDA hat festgestellt, dass die bisher in Getränken gefundenen Benzolwerte keine Sicherheitsbedenken für die Verbraucher darstellen. Die FDA untersucht weiterhin Getränkeproben auf Benzol.

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